Quelle:Geschichte der Stadt Freiheit. Zur Eröffnung des Heimatmuseumsim Jahre 1927.

Jahrmärkte

vom † Stadtsekretär Bernard Hampel

Wie bereits erwähnt, hatte die Gemeinde die Berechtigung zur Abhaltung von zwei Jahrmärkten (nach Simon Hüttel seit 1580) u. zw. den Laurenzi- und Adventmarkt. Ab 1827 werden jedoch mit Bewilligung des Kaisers Franz II. vom 20. April 1827 jährlich vier Jahrmärkte abgehalten, so:

1. am Dienstag nach Übertragung des heiligen Wenzel (04. März),
2. am Dienstag nach Fronleichnam,
3. am Dienstag nach Maria Geburt und
4. am ersten Dienstag im Advent.

Verbunden mit Märkten wird das Fest des Kirchenpatrons St. Johann von Nepomuk (am 16. Mai) und der Kirmeßmontag (Kaiserkirchweih im Oktober) gefeiert.


Wochenmärkte

vom † Stadtsekretär Bernard Hampel

Von Jakob Weiher, MarienburgischerWojwode, des hl. röm. Reiches Graf, der Lande Preußen Kriegsoberster, Starost auf Christburg, Schlohau und Büttau, Herr auf Wildschütz, Weihersfrei etc., wird über Bitten der sämtlichen Bürgerschaft des Bergstädtls Freiheit unterm guldenen Rehorn an der Auppen, unter Beidruck des gräflichen Siegels am 28. April 1653 aufs neue bestätigt, dass von altersher zwei gewöhnliche, freie Wochenmärkte und zwar jeden Mittwoch und Samstag im Bergstadtl Freiheit abgehalten werden.

Diese Wochenmärkte sind, wie aus den Gemeinderechnungen hervorgeht, bis zum Jahre 1810 abgehalten worden. Der Erlös aus dem letzten Wochenmarkte im Jahre 1810 (das sogenannte Viertelgeld) betrug 1 fl 30 kr. Daraus ist ersichtlich, dass die Wochenmärkte als unrentabel gänzlich aufgelassen wurden.


Abgaben

vom † Stadtsekretär Bernard Hampel

Ein Auszug aus dem Urbarium der Herrschaft Wildschütz vom 15. Dezember 1650 besagt, dass die Inwohner des Bergstadtl Freiheit von ihren Häusern keinen Zins entrichten, auch sonst keine Schuldigkeiten, "nachdem wegen des Goldbergwerkes die Bewohner (503 an der Zahl) von der hohen Obrigkeit von sämtlicher Robot und Zinsen befreiet sind".

Ausgenommen von dieser Befreiung sind zwei Güter, welche die Freiheiter Bürger zu ihrem Gemeindegute zugekauft und wofür sie zu Georgi jährlich neun Taler bar zu erlegen haben.

Ferner ist bei diesem Städtl eine Mühle mit zwei Rädern, welche der Gemeinde zustehet, auch der Gemein zu Nutz gebraucht wird; dafür sind zu Bartolomäi jährlich 13 Scheffel Getreide abzuführen.

Auch hat die Gemeinde das alleinige Recht, den Salzhandel zu treiben und ist hiervon an die Herrschaft zwei Kufen Salz jährlich zu entrichten.

Von jedem, in Freiheit ausgeschenkten, zehneimerigen Fasse Wein ist jährlich ein Taler, von den sechs Fleischbänken haben die Fleischhacker von jeder Bank zehn Pfund Inselt abzuführen.

Diese Abgaben wurden jedoch in der Folgezeit erhöht, bzw. geändert. So standen 1690 nun acht Fleischbänke, welche der Gemeinde gehörten und auf ihre Kosten baufest gehalten wurden. Diese Fleischbänke standen am Kirchenwege, an Stelle des jetzigen Hauses Nr. 137, zwischen den Häusern Nr. 34 und 38. Die oberen Dachräume wurden zum Aufbewahren für das der Gemeinde gehörige geerntete Heu benutzt.

Die Fleischhacker aber hatten an die Obrigkeit vier Steine ausgelassenes Inselt oder in barem Gelde zu Weihnachten neun Taler 20 Groschen und der Gemeinde selbst an Pachtzins neun Taler abzuführen.

Die Bäckerzunft zinste alljährlich anstatt eines Weihnachtsstriezels einen Taler und zwölf Groschen bar an die Herrschaft.

Die Schuhmacherzunft gnadenweise, wegen der freien Gerberei und damit sie in das Lederzeug nicht Leder von umgefallenem Vieh benutze, ganzjährig zwei Taler.

Sämtliche Krämer und Handelsleute zahlten jährlich drei Taler an das herrschaftliche Rentamt.

Der allhiesige Bader hat wegen des Aderlassens und Schröpfens in Johannisbrunn jährlich drei Taler zu zahlen.

Von der Gemeindemühle, welche den Bürgern von uraltersher zugehörig ist und vom Grafen Weiher den 21. Dezember 1650 neuerlich bestätigt wurde, wurden alljährlich zu Bartolomäi an die Herrschaft zu Wildschütz 16 Strich ein Viertel (Prager Maß) Getreide abgeführt.

Den 18. Feber 1683 hat die Bürgerschaft bei der Obrigkeit erwirkt, dass anstatt zwei Kufen Salz für die Ausübung des der Stadt zustehenden Salzhandels an barem Geld 16 Taler und zwar in zwei Terminen zu St. Johann und Weihnachten abgeführt werden.

Für den, ebenfalls von der Gemeinde allein zustehenden Weinschank im Rathause, welche Berechtigung am 08. Jänner 1654 vom Grafen Weiher erwirkt wurde, wird von jedem Eimer ein Taler zwölf Groschen gezahlt.

Ferner wurde die Brückenmaut oder der Zoll wie nachstehend eingehoben. Von dem Ertrage war die Hälfte der Herrschaft abzuführen, die andere Hälfte jedoch verblieb der Gemeinde zur Instandhaltung der Aupabrücke, sowie des Goldbergwerkes.



Die Nepomukbrücke um 1901.
Im Hintergrund der Friedhof mit der Friedhofskapelle. Der Friedhof wurde 1888 eingeweiht.

Zoll-Tara

vom † Stadtsekretär Bernard Hampel


Von jedem gerittenen Pferde

1 Groschen

von denen, so in einen Wagen gespannt

3 Pfennige

von einem Kaufmannsgut, wie es den Namen haben mag

1 Groschen

von Wollentuch oder Gewand, von jedem Stück

2 Pfennige

von weißer Leinwand und Zwillich á Schock Ellen

1 Groschen

von einem ungarischen oder polnischen Ochsen

1 Groschen

von jedem Fellwerk

1 Groschen

von jedem Stück Bettgewand

1 Groschen

von einem ungarischen Eimer Wein

1 Groschen

3 Pfennige

von einem österreichischen oder mährischen Eimer Wein

1 Groschen

von einem österreichischen Metzen Nüsse oder Pflaumen

1 Groschen

von einer Scheiben oder Tonne Salz

3 Groschen

von einer Tonne Honig

3 Groschen

von einer Tonne Häring

3 Groschen

von einem Schlachtrinde

1 Groschen

von einem Mastschweine

1 Groschen

von mageren Rindern und Schweinen

3 Pfennige

von Schafen und Ziegen

2 Pfennige

von einem Strich Weizen, Korn, Gerste oder Erbsen

3 Pfennige

von einem Strich Hirse, Hopfen oder Apfel

1 Groschen

von einem Strich Heidengrütz, Hafer oder Mehl

3 Pfennige

von einen Strich Beinsamen

2 Groschen

von einem Strich Birnen, auch wenn gebacken

2 Groschen



Die weiteren Verpflichtungen der Stadt Freiheit, welche dem Protokollbuche Nr. 10 entnommen wurden, lauten:

Die Gemeinde Freiheit ist verpflichtet:

1. Soweit unser Grund und Boden sich erstreckt, allenthalben die Straßen und Brücken von der Gemein baufest zu halten, absonderlich die große Aupabrücke, wozu, wenn sie völlig neu ausgebaut werden sollte, von der gnädigsten Herrschaft einige große Stamm Holz auf Tram, wegen der Maut nach Belieben ohnentgeltlich zu einer Beihilf erfolgen zu lassen pfleget.

2. Das in der Wirtschaft vorrätige Rind- und Schlachtvieh, wie auch Fische und andere dergleichen obrigkeitliche Vendibilia, gleich anderen Untertanen der Proportion nach, in billigen Praezio anzunehmen und die Bezahlung an das Rentamt zu leisten.

3. Nachdem der herrschaftliche Flachs geraten tuet, ist das ganze Stadtl verpflichtet, jährlich das stark flachsene Garn an das Wirtschaftsamt von 30 bis 40 Stück zu schicken.

4. Roboten sind sie keinen unterworfen, außerhalb sie will. Anstatt der Spinnschuldigkeit (3) wurde ins Rentamt als Robotablösung ab 1779 der Betrag von 4 fl 5 kr. jährlich abgeführt.

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