vom Stadtsekretär Bernard Hampel
Wie bereits erwähnt, hatte die Gemeinde die Berechtigung zur Abhaltung von zwei Jahrmärkten (nach Simon Hüttel seit 1580) u. zw. den Laurenzi- und Adventmarkt. Ab 1827 werden jedoch mit Bewilligung des Kaisers Franz II. vom 20. April 1827 jährlich vier Jahrmärkte abgehalten, so:
1. am Dienstag nach Übertragung des heiligen Wenzel (04. März),
2. am Dienstag nach Fronleichnam,
3. am Dienstag nach Maria Geburt und
4. am ersten Dienstag im Advent.
Verbunden mit Märkten wird das Fest des Kirchenpatrons St. Johann von Nepomuk (am 16. Mai) und der Kirmeßmontag (Kaiserkirchweih im Oktober) gefeiert.
vom Stadtsekretär Bernard Hampel
Von Jakob Weiher, MarienburgischerWojwode,
des hl. röm. Reiches Graf, der Lande Preußen Kriegsoberster, Starost
auf Christburg, Schlohau und Büttau, Herr auf Wildschütz, Weihersfrei
etc., wird über Bitten der sämtlichen Bürgerschaft des Bergstädtls
Freiheit unterm guldenen Rehorn an der Auppen, unter Beidruck des gräflichen
Siegels am 28. April 1653 aufs neue bestätigt, dass von altersher zwei
gewöhnliche, freie Wochenmärkte und zwar jeden Mittwoch und Samstag
im Bergstadtl Freiheit abgehalten werden.
Diese Wochenmärkte sind, wie aus den Gemeinderechnungen hervorgeht, bis
zum Jahre 1810 abgehalten worden. Der Erlös aus dem letzten Wochenmarkte
im Jahre 1810 (das sogenannte Viertelgeld) betrug 1 fl 30 kr. Daraus ist ersichtlich,
dass die Wochenmärkte als unrentabel gänzlich aufgelassen wurden.
vom Stadtsekretär Bernard Hampel
Ein Auszug aus dem Urbarium der Herrschaft
Wildschütz vom 15. Dezember 1650 besagt, dass die Inwohner des Bergstadtl Freiheit
von ihren Häusern keinen Zins entrichten, auch sonst keine Schuldigkeiten, "nachdem
wegen des Goldbergwerkes die Bewohner (503 an der Zahl) von der hohen Obrigkeit
von sämtlicher Robot und Zinsen befreiet sind".
Ausgenommen von dieser Befreiung sind zwei Güter, welche die Freiheiter Bürger
zu ihrem Gemeindegute zugekauft und wofür sie zu Georgi jährlich neun Taler
bar zu erlegen haben.
Ferner ist bei diesem Städtl eine Mühle mit zwei Rädern, welche der Gemeinde
zustehet, auch der Gemein zu Nutz gebraucht wird; dafür sind zu Bartolomäi jährlich
13 Scheffel Getreide abzuführen.
Auch hat die Gemeinde das alleinige Recht, den Salzhandel zu treiben und ist
hiervon an die Herrschaft zwei Kufen Salz jährlich zu entrichten.
Von jedem, in Freiheit ausgeschenkten, zehneimerigen Fasse Wein ist jährlich
ein Taler, von den sechs Fleischbänken haben die Fleischhacker von jeder Bank
zehn Pfund Inselt abzuführen.
Diese Abgaben wurden jedoch in der Folgezeit erhöht, bzw. geändert. So standen
1690 nun acht Fleischbänke, welche der Gemeinde gehörten und auf ihre Kosten
baufest gehalten wurden. Diese Fleischbänke standen am Kirchenwege, an Stelle
des jetzigen Hauses Nr. 137, zwischen den Häusern Nr. 34 und 38. Die oberen
Dachräume wurden zum Aufbewahren für das der Gemeinde gehörige geerntete Heu
benutzt.
Die Fleischhacker aber hatten an die Obrigkeit vier Steine ausgelassenes Inselt
oder in barem Gelde zu Weihnachten neun Taler 20 Groschen und der Gemeinde selbst
an Pachtzins neun Taler abzuführen.
Die Bäckerzunft zinste alljährlich anstatt eines Weihnachtsstriezels einen Taler
und zwölf Groschen bar an die Herrschaft.
Die Schuhmacherzunft gnadenweise, wegen der freien Gerberei und damit sie in
das Lederzeug nicht Leder von umgefallenem Vieh benutze, ganzjährig zwei Taler.
Sämtliche Krämer und Handelsleute zahlten jährlich drei Taler an das herrschaftliche
Rentamt.
Der allhiesige Bader hat wegen des Aderlassens und Schröpfens in Johannisbrunn
jährlich drei Taler zu zahlen.
Von der Gemeindemühle, welche den Bürgern von uraltersher zugehörig ist und
vom Grafen Weiher den 21. Dezember 1650 neuerlich bestätigt wurde, wurden alljährlich
zu Bartolomäi an die Herrschaft zu Wildschütz 16 Strich ein Viertel (Prager
Maß) Getreide abgeführt.
Den 18. Feber 1683 hat die Bürgerschaft bei der Obrigkeit erwirkt, dass anstatt
zwei Kufen Salz für die Ausübung des der Stadt zustehenden Salzhandels an barem
Geld 16 Taler und zwar in zwei Terminen zu St. Johann und Weihnachten abgeführt
werden.
Für den, ebenfalls von der Gemeinde allein zustehenden Weinschank im Rathause,
welche Berechtigung am 08. Jänner 1654 vom Grafen Weiher erwirkt wurde, wird
von jedem Eimer ein Taler zwölf Groschen gezahlt.
Ferner wurde die Brückenmaut oder der Zoll wie nachstehend eingehoben. Von dem
Ertrage war die Hälfte der Herrschaft abzuführen, die andere Hälfte jedoch verblieb
der Gemeinde zur Instandhaltung der Aupabrücke, sowie des Goldbergwerkes.
vom Stadtsekretär Bernard Hampel
Von jedem gerittenen Pferde |
1 Groschen |
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von denen, so in einen Wagen gespannt |
3 Pfennige |
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von einem Kaufmannsgut, wie es den Namen haben mag |
1 Groschen |
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von Wollentuch oder Gewand, von jedem Stück |
2 Pfennige |
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von weißer Leinwand und Zwillich á Schock Ellen |
1 Groschen |
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von einem ungarischen oder polnischen Ochsen |
1 Groschen |
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von jedem Fellwerk |
1 Groschen |
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von jedem Stück Bettgewand |
1 Groschen |
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von einem ungarischen Eimer Wein |
1 Groschen |
3 Pfennige |
von einem österreichischen oder mährischen Eimer Wein |
1 Groschen |
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von einem österreichischen Metzen Nüsse oder Pflaumen |
1 Groschen |
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von einer Scheiben oder Tonne Salz |
3 Groschen |
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von einer Tonne Honig |
3 Groschen |
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von einer Tonne Häring |
3 Groschen |
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von einem Schlachtrinde |
1 Groschen |
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von einem Mastschweine |
1 Groschen |
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von mageren Rindern und Schweinen |
3 Pfennige |
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von Schafen und Ziegen |
2 Pfennige |
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von einem Strich Weizen, Korn, Gerste oder Erbsen |
3 Pfennige |
|
von einem Strich Hirse, Hopfen oder Apfel |
1 Groschen |
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von einem Strich Heidengrütz, Hafer oder Mehl |
3 Pfennige |
|
von einen Strich Beinsamen |
2 Groschen |
|
von einem Strich Birnen, auch wenn gebacken |
2 Groschen |
Die weiteren Verpflichtungen der Stadt Freiheit, welche dem
Protokollbuche Nr. 10 entnommen wurden, lauten:
Die Gemeinde Freiheit ist verpflichtet:
1. Soweit unser Grund und Boden sich erstreckt, allenthalben die Straßen
und Brücken von der Gemein baufest zu halten, absonderlich die große Aupabrücke,
wozu, wenn sie völlig neu ausgebaut werden sollte, von der gnädigsten Herrschaft
einige große Stamm Holz auf Tram, wegen der Maut nach Belieben ohnentgeltlich
zu einer Beihilf erfolgen zu lassen pfleget.
2. Das in der Wirtschaft vorrätige Rind- und Schlachtvieh, wie auch Fische
und andere dergleichen obrigkeitliche Vendibilia, gleich anderen Untertanen
der Proportion nach, in billigen Praezio anzunehmen und die Bezahlung an
das Rentamt zu leisten.
3. Nachdem der herrschaftliche Flachs geraten tuet,
ist das ganze Stadtl verpflichtet, jährlich das stark flachsene Garn an
das Wirtschaftsamt von 30 bis 40 Stück zu schicken.
4. Roboten sind sie keinen unterworfen, außerhalb sie will. Anstatt der Spinnschuldigkeit (3)
wurde ins Rentamt als Robotablösung ab 1779 der Betrag von 4 fl 5 kr. jährlich
abgeführt.