Quelle:Geschichte der Stadt Freiheit. Zur Eröffnung des Heimatmuseumsim Jahre 1927.

Schule

vom † Stadtsekretär Bernard Hampel

Die Zeit der Errichtung der Schule anzugeben, ist infolge des Fehlens von Vormerkungen, nicht möglich.

Nach einem im Stadtarchive vorgefundenen Zettel, war im Jahre 1681 Christian Fiebiger Lehrer in Freiheit, welcher mit seiner Ehefrau Anna im Schulhause wohnte.

Im Protokollbuche Nr. 17 des Bergstattls Freiheit, auf Seite 12, ist zu lesen, dass am 18. Oktober 1694 der hiesige Schulmeister, zugleich Stadtschreiber und Kantor, Andreas Xaver Golditz mit Jungfer Annemarie, eheliche Tochter des Bürgers und Schneiders Georg Ficker, einen Ehekontrakt abgeschlossen habe, woraus mit Bestimmtheit angenommen werden kann, dass zu jener Zeit bereits eine Schule in Freiheit bestand.

Die Schule, ganz aus Holz erbaut, stand bei der Kirche, wo jetzt das Haus Nr. 9 steht und bestand aus dem Wohnzimmer des Lehrers und einem Lehrzimmer; angebaut an das Schulhaus war ein Kuhstall, am Berge stand der dazu gehörige Schupfen.

Da dieses alte Schulhaus sich im baufälligen Zustande befand und der Einsturz zu gewärtigen war, wurde ein Schullokal im Haufe Nr. 53, später im Haufe Nr. 52 gemietet. Im Winter 1855 stürzte diese Schule auch tatsächlich ein. Bis zum Jahre 1862 fand dann der Schulunterricht in gemieteten Räumen statt und zwar durch 14 Jahre im Hause Nr. 53, sodann drei Jahre im Hause Nr. 52.

Die Schule, welche bisher einklassig bzw. zweiklassig war, wurde 1875 dreiklassig, nach weiteren vier Jahren fünfklassig. Nach Freiheit waren damals die Gemeinden Johannisbrunn, Schwarzenberg, Ober-Jungbuch und Marschendorf I. Teil eingeschult.

Im Jahre 1871 wurde in Johannisbad eine eigene Schule eröffnet, demzufolge die Gemeinden Johannisbad und Schwarzenberg von der bisherigen Schulgemeinde Freiheit ausgeschult wurden.

Im Jahre 1880 errichtete der Fabrikbesitzer Prosper Piette in Marschendorf I. Teil eine Privatschule, welche nicht nur von Marschendorfer Kindern, sondern auch von Kindern, deren Eltern in Freiheit wohnten, aber im Fabriksbetriebe der Firma P. Piette beschäftigt waren, besucht wurde.

Wie bereits erwähnt, wurde der Schulunterricht vom 04. November 1844 bis zum Jahre 1862 in gemieteten Lokalen erteilt und konnte eine Einigung, wegen Erbauung eines neuen Schulgebäudes, seitens der Gemeinden in dieser langen Periode nicht erzielt werden.

Endlich einigte man sich, das zu diesem Zwecke hergerichtete, ehemalige Spital Nr. 6 in Freiheit zu erwerben und es wurden den beiden Besitzern Ignaz Etrich und Ignaz Seifert die Adoptierungskosten per 6900 fl und ein Kaufschilling von 1200 fl bezahlt. (Laut Kaufvertrag vom 29. April 1908 wurde das Schulgebäude um den Betrag von 9000 K an die Stadtgemeinde Freiheit verkauft, welche dasselbe nunmehr als Armen- und Siechenhaus benutzt).

Obgleich nach der Ausschulung von Johannisbad, Schwarzenberg und Marschendorf I. Teil nur Freiheit und Oberjungbuch die Schulgemeinde bildeten. so konnte das Schulhaus Nr. 6 in Freiheit die Zahl der Schulkinder nicht fassen und mussten im Hause Nr. 25 durch Miete zwei Schulklassen untergebracht werden.

Es erging seitens der Schulbehörden der strikte Auftrag, ein neues, zeitgemäßes und den gesetzlichen Anforderungen entsprechendem Schulgebäude zu erbauen. Nach langwierigen Verhandlungen, welche sich bis 1899 hinzogen, wurde von der Gemeindewiese Kz 35/1 ein entsprechender Grundteil erworben und im selben Jahre der Schulneubau durchgeführt. Die Kosten des Baues betrugen einschließlich Inneneinrichtung 80.110 K. Zur Unterbringung der erhaltenen Bürgerschule wurde im Jahre 1907 der Aufbau eines zweiten Stockwerkes vorgenommen.

Nach den bereits genannten Schullehrern Christian Fiebiger und Andreas Golditz, wird im Jahre 1755 Lehrer Augustin Russ genannt, welcher in Freiheit am 26. Juli 1769 starb. Diesem folgte Lehrer Jakob Kahl, aus Ketzelsdorf gebürtig, welcher in Freiheit Nr. 23 am 30. Oktober 1806 starb, nachdem er schon einige Zeit sich im Ruhestande befand.

Amtsnachfolger Lehrer Josef Faltis, geboren 11. November 1787 im Dorfe Grund, Herrschaft Gradlitz, kam im Jahre 1805 nach Freiheit und von da 1815 nach Pilnikau. Demselben folgte Anton Kahl, (ein Lehrerssohn) geb. 16. Jänner 1788 in Schatzlar. Am 20. Juni 1850 wurde Josef Kahl als Lehrer feierlich installiert, nachdem sein Vater Anton Kahl nach 35jähriger Dienstzeit zu Gunsten seines Sohnes resigniert hatte.

Josef Kahl ragte durch seine musikalischen Kenntnisse, insbesonders als Organist an der hiesigen Pfarrkirche auffallend vor und trauerte bei seinem Ableben am 28. Juni 1897 die ganze Gemeinde um diesen biederen und allseits beliebten Schulmann.

Dessen Sohn Josef Kahl, geboren am 04. Dezember 1857 in Freiheit, welcher seit 1882 an der hiesigen Volksschule als Lehrer angestellt war, wurde 1892, als Nachfolger seines pensionierten Vaters, zum Oberlehrer ernannt.

Von diesem ist zu berichten, dass er nicht nur im Schuldienste, sondern auch für die Gemeinde vieles und ausgezeichnetes leistete; so war er nicht nur viele Jahre Mitglied der Gemeindevertretung, sondern auch Mitbegründer und Direktor der städtischen Sparkassa.

In Anerkennung seiner Verdienste, wurde Oberlehrer Josef Kahl in der Gemeindesitzung am 31. Oktober 1906 einstimmig zum Ehrenbürger ernannt. Am 25. Feber 1907 starb derselbe plötzlich und unerwartet. An seinem Begräbnisse nahmen der Bezirkshauptmann Josef Schöpfer, sieben Geistliche und gegen 100 Lehrer teil. Testamentarisch setzte derselbe, weil Junggeselle ohne Familie oder Verwandte, die Stadtgemeinde Freiheit zur Universalerbin seines Nachlasses ein.

Schuldirektor Franz Hauptmann, geboren 09. Oktober 1863 in Oberaltstadt, welcher seinen Dienst an der Volks- und Mädchenbürgerschule in Freiheit am 10. Oktober 1906 angetreten hatte, war ein ausgezeichneter Fachmann und stand lange als Obmann des Trautenauer Bez.-Lehrervereines mit Erfolg an dessen Spitze.

Er starb an Herzlähmung am 29. März 1920 in Freiheit. Als dessen Nachfolger im Amte wurde Georg Sturm, geb. 21. April 1876 in Johannisbad, von der Schulbehörde ernannt.

Zur Geschichte der Schule in Freiheit wäre nach den Ausschreibungen des siebenten Pfarrern in Jungbuch, Johann Peter Steer, vom Jahre 1747 noch folgendes festzustellen:

Der Freiheiter Schulmeister, welcher zugleich Stadtschreiber war, konnte jährlich zwei "Umgänge" in Freiheit und Johannisbrunn, sowie Opfergänge zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten machen. Er hatte ferner die Gevatterbriefe zu schreiben, wofür er von dem Vater des Kindes, für jeden Gevatter 3 kr bekam. In der Stadt musste er die Gevattern persönlich laden, wofür er von jedem 6 kr erhielt, nebst dem Gelde vom Vater.

Von Sechswöchnerinnen erhielt er, und zwar von denen aus Johannisbad 17 kr (für Musik 10 kr, für Einschreiben in die Matrik 6 kr und wegen Aufschreiben der Danksagung 1 kr), von denen in Freiheit 20 kr (einschließlich 3 kr auf einen Trunk Bier).

Für seine Funktionen bei Hochzeiten wurde ihm ein Geschenk von 30 kr zuteil, wofür er auch das Einschreiben in die Matrik zu besorgen hatte.

Bei Begräbnissen hatte er auszuläuten, den Lebenslauf zu beschreiben und die Matrikeneintragung zu besorgen. Endlich hatte der Vielgeplagte mittags und abends, sowie bei herannahenden Gewittern zu läuten.

Von einem Schulkinde, solange es lesen lernte, wurde ihm wöchentlich 1 kr, wenn es auch schreiben lernte 1½ kr und wenn es auch rechnen und Musik lernte 2 kr gezahlt. Außerdem besaß der Schullehrer die Grasnutzungen des Friedhofes und des Schulgartens, sowie ein Ackerstück oberhalb der Kirche und eine Kelchswiese.

Wie den Gemeinderechnungen der Stadt Freiheit entnommen werden kann, erhielt der jeweilige Schullehrer aus der Gemeindekassa jährlich ausbezahlt:

für Verfertigen und Schreiben der Gemeinderechnung

3 fl 45 kr

für das Beichtzettelschreiben

1 fl  —

und zwar bis zum Jahre 1848 dauerte dieses Verhältnis.

Anno 1783 wurde das Gewitterläuten von Kaiser Joses II. aufgehoben, aber am 09. August 1784 ordnete der menschenfreundliche Kaiser an, dass ungeachtet des abgestellten Wetterläutens, die vorher den Schulmeistern abgegebenen Wettergarben oder Geldbeiträge auch weiterhin noch bezahlt werden müssen, da ihnen solche

1.
zur Subsistenz nötig,
2.
die Gemeinden für die Erhaltung ihrer Schulleute zu sorgen schuldig sind und
3.

das Wetterläuten nicht aus Willkür der Schulmeister, sondern auf allerhöchsten Befehl und gar nicht in der Absicht unterlassen wird, um den Gemeinden, denen doch durch Fortsetzung dieser Abgaben keine neue Last erwächst, einige Ersparung zu verschaffen.


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